Ra-biedermann (nachfolgend auch „Website“) ist teilweise konform mit dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September aufgrund der nachfolgend aufgeführten Aspekte der Nichtkonformität.
Die nachfolgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Nichtkonformität mit dem Königlichen Erlass 1112/2018:
Kriterium 5 – Allgemeine Anforderungen: Nicht anwendbar.
Kriterium 6 – Fähigkeit zur bidirektionalen Sprachkommunikation.
Kriterium 7 – Videofähigkeit: Nicht anwendbar.
Kriterium 9 – Anforderungen an Webseiten: Nicht anwendbar.
Kriterium 10 – Anforderungen an nicht-webbasierte Dokumente.
Kriterium 11 – Anforderungen an Software.
Kriterium 12 – Anforderungen an Dokumentation und unterstützende Dienste.
Es können Office-Dokumente im PDF- oder anderen Formaten vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Es wurde jedoch darauf geachtet, dass die meisten dieser Dokumente konform sind.
Es können Inhalte Dritter vorhanden sein, die weder von dieser Einheit entwickelt noch von ihr kontrolliert werden, wie Bilder, interaktive Karten, Videos, Dokumente, Mediaplayer usw.
Es können vorab aufgezeichnete Dateien vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
Teile oder die gesamte Website können mit einem CMS (WordPress, Shopify, PrestaShop usw.) erstellt worden sein. Aufgrund von Updates oder Systemänderungen kann nicht garantiert werden, dass alle generierten oder automatisch generierten Inhalte alle Barrierefreiheitsstandards erfüllen.
Sie können Mitteilungen zu Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September) auf folgenden Wegen machen, z. B.:
Mitteilung über mögliche Verstöße dieser Website.
Meldung sonstiger Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
Abgabe sonstiger Anfragen oder Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Barrierefreiheit der Website.
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: info@ra-biedermann.com
Telefon: +34 / 966.490.711
Gemäß Artikel 10.2.b des Königlichen Erlasses 1112/2018 können Sie auch einreichen:
Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Erlasses.
Einen Antrag auf barrierefreie Informationen über:
Inhalte, die gemäß Artikel 3, Absatz 4 aus dem Anwendungsbereich des Erlasses ausgenommen sind.
Inhalte, die von der Barrierefreiheitsanforderung befreit sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würden.
In einem Antrag auf barrierefreie Informationen sind die Tatsachen, Gründe und das Ersuchen klar zu formulieren, um nachzuweisen, dass es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.
Die Mitteilungen werden von der Unternehmensleitung empfangen und bearbeitet, welche für die Inhalte dieser Website verantwortlich ist.
Unter anderem wurden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ergriffen:
Verwendung von Alternativtexten bei Bildern.
Links enthalten Informationen über Funktion oder Ziel des Hyperlinks.
Nutzung von W3C-Standards: XHTML 1.0, CSS 3.0, WAI AA.
Die Website:
wurde im Einklang mit den geltenden Barrierefreiheitsstandards entwickelt und erfüllt die Prioritätsstufe 2 (AA) der WCAG 2.1.
ist für die aktuellen Versionen von Chrome, Edge, Firefox, Safari und Opera optimiert.
ist für alle Bildschirmauflösungen und Geräte wie Desktop, Tablet oder Mobiltelefon (responsive Design) optimiert.
wurde unter Verwendung von HTML5 und CSS3 gestaltet.